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   BFH, 21.08.1974 - I R 245/72   

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https://dejure.org/1974,1494
BFH, 21.08.1974 - I R 245/72 (https://dejure.org/1974,1494)
BFH, Entscheidung vom 21.08.1974 - I R 245/72 (https://dejure.org/1974,1494)
BFH, Entscheidung vom 21. August 1974 - I R 245/72 (https://dejure.org/1974,1494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 136
  • DB 1975, 868
  • BStBl II 1975, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U

    Steuervergünstigung wegen erhöhter Abschreibung

    Auszug aus BFH, 21.08.1974 - I R 245/72
    Wie der BFH im Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U (BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt habe, habe der Gesetzgeber durch die Gewährung einer erhöhten Absetzung Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollen.

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung im BFH-Urteil IV 13/63 U, daß der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 14 BHG 1964 Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollte.

    Wenn der BFH im Urteil IV 13/63 U daraus gefolgert hat, daß die Begünstigung insofern sach- und nicht personenbezogen sei, als es nicht entscheidend darauf ankomme, ob das Wirtschaftsgut während eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung durch den Steuerpflichtigen gerade in dessen Betriebstätte verbleibe, so hält sich diese Auslegung im Rahmen des möglichen Wortsinnes des § 14 BHG 1964.

  • BFH, 16.06.1971 - II R 45/66

    Steuerbefreiung - Erwerb eines Grundstücks - Abwendung einer Enteignung -

    Auszug aus BFH, 21.08.1974 - I R 245/72
    Die Auffassung des FG findet weder im Gesetzeswortlaut noch im Sinn des § 14 BGH 1964 eine Stütze (zur Auslegung einer Begünstigungsvorschrift vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 1971 II R 45/66, BFHE 103, 361, BStBl II 1972, 65).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 168/72

    Begriff der Betriebsstätte - Verfügungsmacht über Anlagen - Geschäftseinrichtung

    Auf die Frage, ob unter der Voraussetzung, daß für ein und dasselbe Wirtschaftsgut die Vergünstigung des § 14 BHG mehrmals in Anspruch genommen werden kann (BFH-Urteil vom 21. August 1974 I R 245/72, BFHE 114, 136, BStBl II 1975, 102), im vorliegenden Fall ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts (§ 6 StAnpG) vorliegt, wie das FA mit beachtlichen Gründen angenommen hat, brauchte der Senat daher nicht mehr einzugehen.
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    So genügt es nach der Rechtsprechung des BFH zu § 14 BerlinFG (bzw. des insoweit in seinen Voraussetzungen mit § 14 BerlinFG übereinstimmenden § 14 des Berlinhilfegesetzes - BHG - i. d. F. vom 25. März 1959, BStBl I 1959, 195), daß das Wirtschaftsgut mindestens drei Jahre in irgendeiner Berliner Betriebsstätte verbleibt (Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U, BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362); es ist demnach für die Gewährung dieser Steuervergünstigung unschädlich, wenn das Wirtschaftsgut von seinem Ersterwerber (oder Hersteller) innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert und aus seiner Betriebsstätte entfernt wird, sofern es nur in eine andere Berliner Betriebsstätte übergeht (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. August 1974 I R 245/72, BFHE 114, 136, BStBl II 1975, 102).
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